Archiv Schuljahr 17/18

 

MUSICALme – Unsere Fächer

MUSICALme bietet im Schuljahr 17/18 folgende Fächer an:

Grundlagenangebot am Freitagnachmittag (keine Vorkenntnisse nötig):

  • Ballett (mit Contemporary und Jazztanz) Leitung Mary Ulmi
  • Breakdance Leitung Max Kenel
  • Chor (mit Musicaldance) Leitung Susanne Duss-Roos

NEU: Zusatzangebot am Montagnachmittag (für Fortgeschrittene mit Tanzerfahrung). Ein Grundlagenangebot am Freitag wird vorausgesetzt. Über die Aufnahme in die Förderklasse entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Lehrerteam.

  • Ballett-Förderklasse Leitung Mary Ulmi

Eventuell finden im zweiten Semester Stepp- und Schauspielworkshops statt. Wir informieren rechtzeitig.

Je mehr Fächer belegt werden, desto attraktiver ist das Preis-Leistungsverhältnis.

MUSICALme – Unser Stundenplan

Der Unterricht findet am Freitagnachmittag (Grundlagenangebot) im Entlebucherhaus Schüpfheim und am Montagnachmittag (Förderangebot) an der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus statt.

Er richtet sich nach dem Ferien- und Feiertagsplan der Gemeindeschule Schüpfheim.

MUSICALme findet pro Schuljahr minimal 34, maximal 36 Mal statt.

Die Teilnehmenden werden individuell und möglichst optimal in verschiedene Gruppen eingeteilt.

Die Unterrichtsdauer beträgt in der Regel 45 Minuten pro Fach inkl. fünf Minuten Pause.

Das Ballett dauert bei beiden älteren Gruppen (1 und 3) je 60 Minuten, die Ballett-Förderklasse dauert 75 Minuten.

Hier ist der Stundenplan für das Schuljahr 17/18:

Freitagnachmittag:

16.15-17.15 Uhr Ballett  1
16.30-17.15 Uhr Chor/Musicaldance 1
16.30-17.15 Uhr Breakdance 1
17.15-18.00 Uhr Ballett 2
17.15-18.00 Uhr Chor/Musicaldance 2
17.15-18.00 Uhr Breakdance 2
18.00-19.00 Uhr Ballett 3
18.00-18.45 Uhr Chor/Musicaldance 3
18.00-18.45 Uhr Breakdance 3

Montagnachmittag:

17.45-19.00 Uhr Ballett-Förderklasse

 

 MUSICALme – Die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online unter www.musicalme.ch

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2017.

Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

MUSICALme – Ein- und Austritte

Eine Anmeldung gilt für ein Schuljahr und ist verbindlich. Ein Rückzug der Anmeldung kann nur aus stichhaltigen Gründen und im Ausnahmefall gewährt werden. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung. (Ausnahmen: Wegzug, gesundheitliche Gründe mit Arztzeugnis)

Eintritte während dem Schuljahr sind nach Absprache mit der Schulleitung und in der Regel semesterweise möglich.